Mein Angebot

Ernährungsberatung mit HERZ

  • Beikost
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Diabetes mellitus
  • Essstörungen jeglicher Art
    z. B. Anorexie nervosa, Bulimia nervosa, Binge Eating Disorder, Picky Eater, ARFID
  • Gedeihstörungen/Fütterungsstörungen
  • Gesunde Kinderernährung allgemein 
  • Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten
  • Stillen/Fläschchen
  • Übergewicht 
  • Vegetarische oder vegane Ernährung
  • Verdauungsstörungen - wie z..B. Verstopfung, Durchfall, Blähungen 
  • Weizensensitivität
  • Zöliakie

 


Preise

Ernährungsmedizinische Beratung

Ernährungsmedizinische Beratung € 120,-/Stunde *

*danach Verrechnung von € 2 pro Minute

€2,- pro Minute Zeitaufwand für die Beantwortung von E-mails oder Whatsapp Kommunikation 

 

Persönlich oder Online möglich, je nach Wunsch 

Bei Hausbesuchen werden für den Fahrweg € 0,50/km verrechnet. 

 

Bezahlung erfolgt Bar oder mit Bankomatzahlung. 

 

Der Preis orientiert sich an den Honorarrichtlinien vom Verband der Diaetologen

und ist Umsatzsteuer-befreit. 

 

 

Terminabsage

Ihre Zeit ist kostbar - meine auch

Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor der Beratung kostenlos per Anruf, SMS
oder Mail abgesagt werden. Ansonsten ist es erfahrungsgemäß schwierig, den Termin
anderweitig zu vergeben. Außerdem bereite ich mich auf jede Einheit vor,und der Aufwand
wäre sonst vergeblich.

Sollten Sie nicht rechtzeitig absagen, behalte ich mir vor, den vollen Preis zu verrechnen.

 

Rückerstattung des Honorars bei Ernährungsmedizinischen

Beratungen

Gesetzliche Gesundheitskassen (z.B. ÖGK, BVAEB, KFA, …):
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars

für Ernährungsberatungen vor.

Private Krankenversicherung:
Bei Abschluss mancher privater Zusatz-Krankenversicherung könnte die Versicherung das

gesamte oder Teile des Beratungshonorars übernehmen. Bitte treten Sie dazu mit Ihrer

Versicherung selbst in Kontakt. Dazu reichen Sie die Honorarrechnung und eine

Überweisung Ihres Arztes beim Versicherungsunternehmen ein.

Selbstständige Unternehmer (SVS):
Selbstständige Unternehmer erhalten pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungsanstalt

der Selbstständigen den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Für einige gesundheitsfördernde

Maßnahmen zahlt die SVS €100,00, u. a. für Ernährungsberatungen bei DiätologInnen.

Weitere Infos zum „Gesundheits-100er“ finden Sie direkt auf der SVS-Website.